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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fixpod GmbH

I. GELTUNGSBEREICH UND GRUNDLAGEN


A. Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Rechtsbeziehungen (Offerten, Vertragsverhandlungen, Verträge) zwischen der Fixpod GmbH (nachfolgend „Fixpod“) und deren Kunden betreffend die Lieferung von Produkten von Fixpod (nachfolgend „Liefergegenstände“) und der Erbringung von damit zusammenhängenden Dienstleistungen von Fixpod (nachfolgend „Dienstleistungen“). Diese AGB bilden einen integrierenden Bestandteil der zwischen Fixpod und dem Kunden bestehenden Rechtsbeziehungen und insbesondere abgeschlossenen Verträge, sofern nicht explizit etwas anderes vereinbart wird.
Von diesen AGB abweichende Bestimmungen erlangen nur Rechtsverbindlichkeit, wenn sie von Fixpod ausdrücklich offeriert oder von Fixpod ausdrücklich und schriftlich akzeptiert werden.Mit der Bestellung von Liefergegenständen oder Dienstleistungen von Fixpod bestätigt, akzeptiert und erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass die Lieferung der Liefergegenstände und die Erbringung der Dienstleistungen durch diese AGB geregelt werden. Fixpod behält sich eine jederzeitige Änderung dieser AGB vor. Änderungen gelten ab deren Mitteilung an den Kunden für alle danach begründeten Rechtsbeziehungen zwischen Fixpod und dem Kunden.
Allgemeine Geschäftsbedingungen und andere Vertragsdokumente des Kunden sind explizit wegbedungen und ausgeschlossen. Dies gilt auch dann, wenn allgemeine Geschäftsbedingungen oder andere Dokumente des Kunden in eine Bestellung oder „Auftragsbestätigung“ des Kunden integriert worden sind oder anderweitig Fixpod mitgeteilt worden sind.


B. Offerten und Zustandekommen von Verträgen
Sämtliche Offerten, Preislisten, Beschreibungen von Liefergegenständen und Dienstleistungen, Prospekte, Pläne und dgl. von Fixpod sind unverbindlich und können jederzeit geändert oder widerrufen werden, es sei denn, im betreffenden Dokument werde explizit etwas Anderes festgehalten. Soweit die Offerten von Fixpod unverbindlich sind, kommt ein Vertrag mit Fixpod erst mit dem Datum der Zustimmung durch Fixpod zustande. Die Zustimmung erfolgt mittels schriftlicher Bestellungs- bzw. Auftragsbestätigung, Unterzeichnung eines schriftlichen Vertrages oder durch Ausführung der Bestellung durch Fixpod. Bestellungen und „Auftragsbestätigungen“ des Kunden gelten als blosse Offerte zum Vertragsschluss. Die Bestellungs- bzw. Auftragsbestätigungen von Fixpod enthalten eine detaillierte Beschreibung der Liefergegenstände und der vereinbarten Dienstleistungen. Sollte keine Bestellungs- bzw. Auftragsbestätigung ausgestellt werden, so ergibt sich die Beschreibung aus der Offerte von Fixpod oder aus dem von unterzeichnetem schriftlichem Vertrag.

 

C. Form
Erklärungen in Textform, welche durch elektronische Medien übertragen oder festgehalten werden (E-Mail, SMS und dgl.), gelten als schriftliche Erklärungen einer Partei. Der Nachweis, dass solche Erklärungen beim Empfänger eingegangen sind und von diesem abgerufen wurden, obliegt dem Absender. Solche Erklärungen gelten zum Zeitpunkt des Abrufs durch den Empfänger als eingetroffen.

 

D. Beschreibung von Liefergegenständen und Dienstleistungen,Prospekte, Pläne und dgl.
Alle in Beschreibungen von Liefergegenständen und Dienstleistungen, Prospekten,Pläne und dgl. enthaltenen Angaben stehen unter dem Vorbehalt technischer Änderungen und Verbesserungen. Grundsätzlich geben die Angaben nur dann die vertragliche Eigenschaft von Liefergegenständen und Dienstleistungen wieder, wenn dies ausdrücklich so angegeben wird.

 

II. LIEFERGEGENSTÄNDE


A. Gegenstand und Umfang
Gegenstand und Umfang der Liefergegenstände sind im betreffenden Vertrag abschliessend aufgeführt.


B. Lieferung
Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgen sämtliche Lieferungen von Liefergegenständen ab Sitz Fixpod oder eines Drittherstellers und auf Gefahr und Kosten des Kunden. Der Kunde bestätigt mit der Unterzeichnung des Lieferscheins, dass er die Art und Menge der Ware auf dem Lieferschein erhalten hat. Der Kunde hat die Liefergegenstände nach Erhalt unverzüglich zu prüfen und allfällige Beanstandungen innerhalb von 10 Tagen schriftlich anzubringen. Transportschäden sind innerhalb von 5 Tagen geltend zu machen. Unterlässt er dies, so gelten die Liefergegenstände als akzeptiert.

C. Gefahrübergang und Eigentumsvorbehalt

Der Kunde trägt alle Gefahren des Untergangs oder der Beschädigung der Liefergegenstände ab dem Zeitpunkt der Lieferung. Liefergegenstände bleiben bis zum Eingang der Vergütung im Eigentum von Fixpod. Der Kunde ist verpflichtet, bei Massnahmen zum Schutze des Eigentums von Fixpod mitzuwirken. Der Kunde ermächtigt Fixpod, deren Eigentum im entsprechenden Eigentumsvorbehaltsregister einzutragen.


D. Gewährleistung
Fixpod leistet dem Kunden Gewähr dafür, dass die Liefergegenstände im Zeitpunkt der Lieferung keine substantiellen Mängel in der Verarbeitung oder im Material aufweisen. Jede darüber hinaus gehende Sachgewährleistung sowie jegliche Rechtsgewährleistung werden vorbehältlich anderer expliziter Vereinbarungen ausdrücklich ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche sind unverzüglich nach Auftreten von Mängeln geltend zu machen. Fixpod kann in der Folge wahlweise entweder den betroffenen Liefergegenstand an Ort und Stelle untersuchen oder aber verlangen, dass der Liefergegenstand an Fixpod zurückgesandt wird. Fixpod wird den Gewährleistungsanspruch prüfen und dem Kunden mitteilen, ob der geltend gemachte Anspruch unter die Gewährleistung fällt oder nicht. Liegt ein Gewährleistungsfall vor, wird Fixpod allfällige Mängel nach eigenem Ermessen unentgeltlich beheben oder den Liefergegenstand ersetzen. Ein Anspruch auf Rücktritt vom Vertrag (Wandelung), auf Reduktion des Preises (Minderung) oder auf Ersatzvornahme ist ausgeschlossen. Fixpod übernimmt keine Gewähr, wenn der Kunde oder Dritte ohne die schriftliche Zustimmung von Fixpod Änderungen oder Reparaturen am betroffenen Liefergegenstand vornehmen oder diesen unsachgemäss behandeln. Gewährleistungsansprüche verjähren vorbehältlich einer expliziten anderen Regelung nach Ablauf von zwei Jahren nach der Lieferung des betreffenden Liefergegenstands.


E. Haftung und Haftungsausschluss
Die Haftung richtet sich nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen. Allerdings haftet Fixpod in keinem Fall für (i) leichte Fahrlässigkeit, (ii) indirekte und mittelbare Schäden und Folgeschäden und entgangenen Gewinn, (iii) nicht

realisierte Einsparungen, (iv) Schäden aus verspäteter Lieferung oder Dienstleistung, sowie (v) jegliche Handlungen und Unterlassungen der Hilfspersonen von Fixpod, sei dies vertraglich oder ausservertraglich.
Fixpod haftet auch nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt verursacht worden sind, insbesondere Naturereignisse, Feuer, Streik, Krieg, Terroranschläge und behördliche Anordnungen. Des Weiteren haftet Fixpod nicht für Schäden, die auf unsachgemässe, vertragswidrige oder widerrechtliche Benutzung ihrer Liefergegenstände oder Dienstleistungen oder auf eine ungenügende Mitwirkung des Kunden zurückzuführen sind.

F. Drittprodukte

Bei der Lieferung von durch Dritte hergestellten oder gelieferten Produkte über-nimmt Fixpod einzig die Rolle der Vermittlung und/oder Verschaffung für den Kunden. Der Kunde hat allfällige Ansprüche, z.B. aus Herstellergarantien des jeweiligen Dritten, direkt gegen den jeweiligen Dritten zu richten. Zu diesem Zwecke tritt Fixpod zudem dem Kunden die Fixpod gegen den jeweiligen Dritten allfällig zustehenden Gewährleistungsansprüche und sonstigen Ansprüche ab, wenn der Kunde dies verlangt. Jede Gewährleistung und sonstige Haftung von Fixpod für Produkte von Dritten ist ausgeschlossen. Das betrifft insbesondere auch die Haftung für den allfälligen Ausbau und Wiedereinbau der Produkte von Dritten.

III. DIENSTLEISTUNGEN


A. Gegenstand und Umfang
Gegenstand und Umfang der Dienstleistungen sind im betreffenden Vertrag abschliessend aufgeführt.


B. Erbringung
Der Kunde hat die Dienstleistungen nach Erbringung unverzüglich zu prüfen und allfällige Beanstandungen innerhalb von 10 Tagen schriftlich anzubringen. Unterlässt er dies, so gelten die Dienstleistungen als akzeptiert.


C. Haftung bzw. Gewährleistung bei Ergebnisverantwortung
Vorbehältlich ausdrücklicher anderslautender Vereinbarung haftet Fixpod dem Kunden nur für die sorgfältige Ausführung der Dienstleistungen, übernimmt also für die Dienstleistungen keine Ergebnisverantwortung. Im Übrigen wird für die Haftung auf Ziffer II.E. dieser AGB verwiesen. Bei einer ausdrücklich vereinbarten Ergebnisverantwortung von Seiten Fixpod gilt Ziffer II.D. dieser AGB analog.


IV. PREISE, VERGÜTUNGEN UND RECHNUNGSSTELLUNG


Preise und Vergütungen ergeben sich aus den jeweiligen Offerten, Preislisten etc.von Fixpod. Vorbehältlich ausdrücklicher anderslautender Vereinbarung sind von Fixpod erbrachte Dienstleistungen nach Zeitaufwand zu vergüten. Spesen und Materialaufwand werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Sollte sich die zugrunde liegende Ausgangslage während der Dauer des Vertrags massgeblich ändern oder sollen zusätzliche Liefergegenstände oder zusätzliche Dienstleistungen durch Fixpod erbracht werden, kann Fixpod selbst an sich feste Vergütungen anpassen. Alle Preise und Vergütungen verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer und rein netto, ab Sitz Fixpod, in Schweizerfranken, sofern nicht anderweitig vereinbart. Mehrwertsteuer und andere Abgaben gehen zu Lasten des Kunden. Versandkosten, Versicherungen, Verpackung, Zollkosten und dgl. gehen zu Lasten des Kunden. Dies gilt auch dann, wenn Fixpod Gewährleistungs-, Reparatur- oder Wartungsarbeiten an Liefergegenständen ausführt. Die Rechnungsstellung erfolgt nach Ermessen von Fixpod im Voraus oder nach Lieferung von Liefergegenständen bzw. nach Erbringung von Dienstleistungen. Fixpod kann jederzeit verlangen, dass die Rechnung vor der Lieferung bzw. Leistungserbringung beglichen wird, insbesondere bei negativer Bonitätsauskunft. Rechnungen von Fixpod sind bis spätestens 14 Tage ab Rechnungsdatum zu bezahlen. Abzüge von Rechnungsbeträgen dürfen nicht vorgenommen werden, es sei denn, es sei explizit etwas anderes vereinbart. Eine Verrechnung mit Gegenforderungen ist nicht zulässig. Das Fälligkeitsdatum ist zugleich Verfalldatum. Werden Rechnungen nicht innerhalb der 14-tägigen Zahlungsfrist beglichen, ist ab Fälligkeitsdatum ein Verzugszins von fünf Prozent (5 %) geschuldet, ohne dass eine weitere Inverzugsetzung nötig wäre. Für jede Mahnung wird eine pauschale Umtriebsentschädigung in Höhe von CHF 30.˗ fällig. Ferner ist Fixpod bei Zahlungsverzug des Kunden berechtigt, das Inkasso auf Kosten des Kunden durch einen Dritten besorgen zu lassen. Die Geltendmachung von Verzugsschäden bleibt vorbehalten. Allfällige Beanstandungen von Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungseingang schriftlich anzubringen, andernfalls gelten Rechnungen als anerkannt. Die Zahlungen sind auch termingerecht zu leisten, wenn noch unwesentliche Teile eines Liefergegenstands durch die der Gebrauch des Liefergegenstands nicht verunmöglicht wird, fehlen oder Nachlieferungen erforderlich sind.

V. WEITERE BESTIMMUNGEN


A. Beizug von Dritten
Fixpod ist berechtigt, Dritte zur Vertragserfüllung beizuziehen.


B. Lieferfristen und Termine
Fixpod ist stets bemüht, vereinbarte Lieferfristen und Termine einzuhalten. Fixpod kann jedoch für die Einhaltung von Lieferfristen und Terminen keine Gewähr übernehmen. Insbesondere kann es aufgrund von Verzögerungen durch den Kunden oder Dritter, wie z.B. verspäteten planerischen und/oder anderen Freigaben oder verspäteter Unterzeichnung terminrelevanter Nachträge oder vom Kunden vorgeschlagener Änderungen des Gegenstands oder Umfangs des Liefergegenstandes oder der Dienstleistung, bzw. ganz generell aufgrund fehlender oder ungenügender Vorbereitung oder Unterstützung durch den Kunden oder Dritte oder aufgrund von neuen Erkenntnissen zu Terminverschiebungen kommen, für welche Fixpod nicht haftet.


C. Pflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, alle Vorbereitungs- und Unterstützungshandlungen in Bezug auf die Liefergegenstände und Dienstleistungen korrekt vorzunehmen. Insbesondere hat der Kunde die für die Liefergegenstände und Dienstleistungen erforderlichen Informationen und Sachmittel rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und Fixpod auf allfällige spezielle behördliche und andere Vorschriften und Richtlinien und Besonderheiten schriftlich aufmerksam zu machen. Ebenfalls hat der Kunde Fixpod über spezielle funktionstechnische Anforderungen, die von branchenüblichen oder von Fixpod abgegebenen Empfehlungen abweichen, schriftlich zu unterrichten. Der Kunde hat Fixpod den erforderlichen Zutritt zu gewähren. Der Kunde ist verpflichtet, allfällige Instruktionen von Fixpod betreffend die Liefergegenstände und

Dienstleistungen zu befolgen.

D. Eigentum und Immaterialgüterrecht

Fixpod oder deren allfällige Lizenzgeber bleiben Inhaber sämtlicher Rechte an allen Liefergegenständen und Dienstleistungen, Beschreibungen, Prospekten, Plänen, Dokumenten und Datenträgern, eingeschlossen Patent-, Urheber- oder andere Immaterialgüterrechte. Der Kunde anerkennt diese Rechte von Fixpod bzw. deren Lizenzgebern. Fixpod bestätigt, dass die dem Kunden abgegebenen Beschreibungen von Liefergegenständen und Dienstleistungen, Prospekte, Pläne, Dokumente und Datenträger nach bestem Wissen von Fixpod keine Rechte Dritter verletzen. Fixpod gibt aber keine Garantie dafür ab, dass die dem Kunden abgegebenen Beschreibungen von Liefergegenständen- und Dienstleistungen, Prospekte, Pläne, Dokumente und Datenträger keine Rechte Dritter verletzen.


E. Referenzen
Ohne ausdrückliche anderslautende Mitteilung des Kunden gilt Fixpod als berechtigt, in ihrer Referenzliste in Wortform und unter Verwendung des Logos des Kunden auf den Kunden als Referenz hinzuweisen. Für weitergehende Projektreferenzen sowie deren Verwendung für das Marketing wird die vorgängige Zustimmung des Kunden eingeholt.


F. Datenschutz
Der Kunde gewährt Fixpod das Recht, die erhaltenen Kontaktinformationen für Marketingaktionen für eigene ähnliche Waren, Werke oder Leistungen zu verwenden. Der Kunde kann diese Einwilligung jederzeit zurückziehen. Im Übrigen gilt für die Bearbeitung von Personendaten durch Fixpod die Datenschutzerklärung (abrufbar unter www.fixpod.ch/datenschutz).


G. Teilungültigkeit
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig oder unwirksam sein, so hat dies keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und dieser AGB insgesamt.


H. Anwendbares Recht und Gerichtstand
Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und Fixpod unterstehen materiellem schweizerischem Recht. Das Wiener Kaufrechtsübereinkommen findet keine Anwendung. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz von Fixpod. Es steht Fixpod jedoch frei, auch das zuständige Gericht am Sitz bzw. Wohnsitz des Kunden anzurufen. Vorbehalten bleiben zwingende örtliche Zuständigkeiten, insbesondere aus Konsumentenverträgen.

Fixpod GmbH November 2022

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